Beim
Zusammenbruch des NS-Regimes begingen nur wenige Angehörige des
Reichssicherheitshauptamtes Selbstmord; etliche konnten untertauchen
und fliehen. Der einzige Prozeß gegen die RSHA-Elite, der tatsächlich
stattfand, war der Einsatzgruppen-Prozeß 1947/48. Allerdings
zeigen die Nachkriegskarrieren der ehemaligen RSHA-Elite, daß Vorstellungen
einer nahtlosen Kontinuität oder gar Restauration der NS Eliten
nicht der Wirklichkeit entsprechen. Am leichtesten, wieder in die alten
Positionen zu kommen, war es für die ehemaligen Kriminalbeamten,
während die Quote der Rückkehrer in den Staatsdienst bei
den ehemaligen Verwaltungsjuristen der Gestapo erkennbar niedriger
lag.
Diese arbeiteten daher entweder im halbstaatlichen Bereich als Verbandsfunktionäre
oder als selbständiger Rechtsanwalt bzw. Wirtschaftsjurist in einem
Unternehmen. Viele der ehemaligen akademisch ausgebildeten SD-Angehörigen
fanden im Medienbereich, kaum an der Universität, eine Stelle. Die
politische Blindheit der deutschen Nachkriegsgesellschaft für die
NS Verbrechen, wie sie sich insbesondere in den Verjährungsdebatten
wiederfindet, schlug sich auch in einer weitgehenden Abstinenz bei der
juristischen Verfolgung nieder. Der erst seit Beginn der 1960er Jahre
umfassend geplante Prozeß gegen die RSHA-Führungsangehörigen
brach bereits 1968 aufgrund eines juristischen Formfehlers bei der Novellierung
eines Bundesgesetzes zusammen. Nur wenige Prozesse konnten danach erfolgreich
geführt werden. Obwohl die Verurteilungsbilanz zweifellos unzureichend
ausfällt, sorgte doch die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften
dafür, daß die unbeschwerten 1950er Jahre für die NS-Täter,
in denen sie sich vor Strafverfolgung sicher glaubten, vorbei waren.
|
Michael
Wildt, Prof. Dr., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Hamburger Institut für Sozialforschung und außerplanmäßiger
Professor für Neuere Geschichte an der Universität Hannover.
Studium der Geschichte, Evangelischen Theologie, Soziologie und Kulturwissenschaft
an der Universität Hamburg. Promotion 1991 mit einer Dissertation über
die Entwicklung des Konsums in der Bundesrepublik Deutschland in
den fünfziger Jahren. 1992–1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus
in Hamburg; 2001 Habilitation für das Fach Neuere Geschichte.
Im Wintersemester 2001/2002 war er Research Fellow am International
Institute for Holocaust Research in Yad Vashem, Jerusalem. Mitherausgeber
der Zeitschriften WerkstattGeschichte und Historische Anthropologie.
Arbeitsschwerpunkt: Geschichte des 20. Jahrhunderts mit den Schwerpunkten
Nationalsozialismus, Antisemitismus, Ordnungskonzepte und Weltanschauungen.
„Volksgemeinschaft“ als
politischer Topos in der Weimarer Republik, in: Alfred Gottwaldt,
Norbert Kampe, Peter Klein (Hg.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge
zur historischen Forschung und juristischen Aufarbeitung (Berlin,
2005), S. 23–39; Erich Ehrlinger – ein Vertreter „kämpfender
Verwaltung“, in: K.-M. Mallmann/G. Paul (Hg.), Karrieren der
Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien (Darmstadt,
2004); (Hg.): Nachrichtendienst, politische Elite, Mordeinheit. Der
Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (Hamburg, 2003); Generation
des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes
(Hamburg, 2002); Der Dienstkalender Heinrich Himmlers 1941/42, hg.
gemeinsam mit Peter Witte/Martina Voigt/Dieter Pohl/Peter Klein/
Christian Gerlach/Christoph Dieckmann/Andrej Angrick (Hamburg, 1999);
Die Judenpolitik des SD 1935–1938. Eine Dokumentation, Schriftenreihe
der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 71 (München,
1995).
|