Beim
Zusammenbruch des NS-Regimes begingen nur wenige Angehörige des
Reichssicherheitshauptamtes Selbstmord; etliche konnten untertauchen
und fliehen. Der einzige Prozeß gegen die RSHA-Elite, der tatsächlich
stattfand, war der Einsatzgruppen-Prozeß 1947/48. Allerdings zeigen
die Nachkriegskarrieren der ehemaligen RSHA-Elite, daß Vorstellungen
einer nahtlosen Kontinuität oder gar Restauration der NS Eliten
nicht der Wirklichkeit entsprechen. Am leichtesten, wieder in die alten
Positionen zu kommen, war es für die ehemaligen Kriminalbeamten,
während die Quote der Rückkehrer in den Staatsdienst bei den
ehemaligen Verwaltungsjuristen der Gestapo erkennbar niedriger lag.
Diese arbeiteten daher entweder im halbstaatlichen Bereich als Verbandsfunktionäre
oder als selbständiger Rechtsanwalt bzw. Wirtschaftsjurist in einem
Unternehmen. Viele der ehemaligen akademisch ausgebildeten SD-Angehörigen
fanden im Medienbereich, kaum an der Universität, eine Stelle.
Die politische Blindheit der deutschen Nachkriegsgesellschaft für
die NS Verbrechen, wie sie sich insbesondere in den Verjährungsdebatten
wiederfindet, schlug sich auch in einer weitgehenden Abstinenz bei der
juristischen Verfolgung nieder. Der erst seit Beginn der 1960er Jahre
umfassend geplante Prozeß gegen die RSHA-Führungsangehörigen
brach bereits 1968 aufgrund eines juristischen Formfehlers bei der Novellierung
eines Bundesgesetzes zusammen. Nur wenige Prozesse konnten danach erfolgreich
geführt werden. Obwohl die Verurteilungsbilanz zweifellos unzureichend
ausfällt, sorgte doch die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften
dafür, daß die unbeschwerten 1950er Jahre für die NS-Täter,
in denen sie sich vor Strafverfolgung sicher glaubten, vorbei waren.
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Michael
Wildt, Prof. Dr., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hamburger Institut
für Sozialforschung und außerplanmäßiger Professor
für Neuere Geschichte an der Universität Hannover. Studium
der Geschichte, Evangelischen Theologie, Soziologie und Kulturwissenschaft
an der Universität Hamburg. Promotion 1991 mit einer Dissertation
über die Entwicklung des Konsums in der Bundesrepublik Deutschland
in den fünfziger Jahren. 1992–1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus
in Hamburg; 2001 Habilitation für das Fach Neuere Geschichte. Im
Wintersemester 2001/2002 war er Research Fellow am International Institute
for Holocaust Research in Yad Vashem, Jerusalem. Mitherausgeber der
Zeitschriften WerkstattGeschichte und Historische Anthropologie. Arbeitsschwerpunkt:
Geschichte des 20. Jahrhunderts mit den Schwerpunkten Nationalsozialismus,
Antisemitismus, Ordnungskonzepte und Weltanschauungen.
„Volksgemeinschaft“ als
politischer Topos in der Weimarer Republik, in: Alfred Gottwaldt,
Norbert Kampe, Peter
Klein (Hg.), NS-Gewaltherrschaft. Beiträge zur historischen Forschung
und juristischen Aufarbeitung (Berlin, 2005), S. 23–39; Erich
Ehrlinger – ein Vertreter „kämpfender Verwaltung“,
in: K.-M. Mallmann/G. Paul (Hg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische
Täterbiographien (Darmstadt, 2004); (Hg.): Nachrichtendienst,
politische Elite, Mordeinheit. Der Sicherheitsdienst des Reichsführers
SS (Hamburg, 2003); Generation des Unbedingten. Das Führungskorps
des Reichssicherheitshauptamtes (Hamburg, 2002); Der Dienstkalender
Heinrich Himmlers 1941/42, hg. gemeinsam mit Peter Witte/Martina Voigt/Dieter
Pohl/Peter Klein/
Christian Gerlach/Christoph Dieckmann/Andrej Angrick (Hamburg, 1999);
Die Judenpolitik des SD 1935–1938. Eine Dokumentation, Schriftenreihe
der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 71 (München,
1995). |