Wiener
Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien
Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien
IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften
Veranstaltungsort: IFK, Reichsratsstraße 17, 1010 Wien
Dieser
Vortrag wurde live auf dieser Website übertragen
und ist im Videoarchiv abrufbar.
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Grundlage
der weitaus meisten Gerichtsverfahren war das – in Fachkreisen
wegen seiner Härte und schwammigen Definitionen der Tatbestände
bald umstrittene - Gesetz vom 31. August 1944 über die Bestrafung „faschistisch-hitleristischer
Verbrechen“. Die Verhandlungen fanden sowohl vor gewöhnlichen
als auch vor Sondergerichten statt. Die Prozesse gegen die prominentesten,
in der Regel aus den Westzonen Deutschlands ausgelieferten Verdächtigen
endeten mit Todes- und hohen Gefängnisstrafen und waren bis 1947
grundsätzlich abgeschlossen. Die Mehrheit der etwa 5.000 deutschen
Staatsbürger, die aufgrund des Gesetzes vom 31. August 1944 vor
Gericht gestellt wurden, kam mit der Minimalstrafe von 3 Jahren Gefängnis
wegen Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation weg.
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Wlodzimierz
Borodziej, Prof. Dr., ist Professor für Zeitgeschichte
an der Universität Warschau, polnischer Co-Vorsitzender der
Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission. 1992-1994 Generaldirektor
in der Sejmkanzlei (Parlamentsverwaltung). 1994/95 Gastprofessur
an der Philipps-Universität in Marburg, 2004-2005 an der Friedrich
Schiller Universität Jena. 1999-2002 Vizepräsident der
Universität Warschau.
Der
Warschauer Aufstand 1944 (Frankfurt am Main, 2004); Mitherausgeber
u.a. von Option Europa. Deutsche, polnische und ungarische Europapläne
des 19. und 20. Jahrhunderts, 3 Bände (Göttingen, 2005).
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